Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Ist der
Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder
Teillieferungen als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch
wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden dies ausschließen. Zwischen uns
und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und
mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um unverbindliche Aufforderungen an
den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden
keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden
angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart,
wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit
verschafft worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu
erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter
dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung
durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank.
Lehnen diese den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne
Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf
die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor
Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir
diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
d) Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassung
durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation der Anschluss an das
Deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so werden wir den
Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder
Haftung aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
3. Preise und Zahlung
a) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne
Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Versenden wir auf
Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und Transportkosten
gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet.
4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere
bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen
aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir
vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse
oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den
Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen
Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In
diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten
Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Lieferfristen und Termine
sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die
Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen
durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von
Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an
Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch
wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir
an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen
schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten
sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu
verlangen. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei
Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
d) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
e) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher
Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises
zu verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt
sein, wenn eine Partei einen höheren oder niedrigen Schaden nachweist.
f) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum
vorgesehenen Termin abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher
Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht das Reparaturgut in
unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung
entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt geht die Gefahr
des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über,
sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben ist.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus
erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit
dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie
solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt
worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit
uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des
Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld
getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den
Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und
zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch
nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch werden wir die Forderung
nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellun vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB
ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei
Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns
grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei
Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er
uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein
und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.Werden die durch
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt
die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt
er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an
seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall
die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger
zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu
benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger
einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als
20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil
der Sicherungsrechte freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte
aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
8. Gewährleistung
a) Wird eine gebrauchte Sache verkauft, verjähren die Ansprüche des
Kunden wegen Mängeln an der Sache in einem Jahr ab Übergabe an den
Kunden, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Handelt der
Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf
gebrauchter Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein
Jahr begrenzt. Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen
Mängeln an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der
gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes
ergibt.
b) Ansprüche auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe
gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
des § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht
ausgeschlossen.
d) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß sowie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von
uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf
uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des
Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns
schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von
Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein
System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrags
vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich
nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle
Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind
als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann
nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter
Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige)
Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen.
Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der
Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht alle im
deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können.
Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er
kann später aus dem Fehlen dieser Zeichen keine Ansprüche wegen falscher
Beratung oder fehlender Eigenschaften der Geräte bzw. Software
ableiten, es sei denn, das Vorhandensein der Sonderzeichen war
ausdrücklich Gegenstand der Beratung oder des Kaufvertrages.
9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus
eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen
Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der
Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der
Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese
Regelung nicht eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie
gewährt, ist dies ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers.
Herstellergarantien begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Im
Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche
aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich
die Einzelheiten ausschließlich aus dessen Garantiebedingungen ergeben.
Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber bereit, die
Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden
durchzuführen. Hierzu bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des
Kunden.
10. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus
welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalpflicht oder eine vertragwesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches
Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete
technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger
Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche
Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige
Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig
freigestellt.
c) Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von so genannten Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden,
dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht
möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen.
Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein
Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur, wenn wir diesen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns
davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen
und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall
dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er seinen Sitz
im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie
als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten
zwischen uns und dem Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.